

Sie schulen Ihre Mitarbeiter immer noch aufwendig im Präsenzunterricht und verzetteln sich mit Papierzertifikaten?
Wir bieten Ihnen eine Lösung, Ihre Mitarbeiter online zu schulen – damit wird es für Ihre Mitarbeiter und Ihr Backoffice einfacher.
​
-
Standardisierte Themen aus dem Arbeitsschutz, oder ganz individuell für Sie erstellt
-
Bedarfsgerecht und automatisch verwaltet
-
Automatisch generierte Zertifikate in Ihrem Design
​
Bringen Sie Ihre Mitarbeiter auf das nächste Level und verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil. Profitieren Sie dabei von unserem Eröffnungsangebot und treten Sie mit uns in Kontakt.
Unsere AGB's für Online Schulungen
A. Geltungsbereich
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von E-Learning-Kursen – im Weiteren „Kurse“ genannt – der Solutions-e GmbH – nachfolgend „Anbieter“ genannt.
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen einschließlich eventueller Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen. Vertragsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Anbieter nicht ausdrücklich widerspricht.
-
Mit der Bestellung erklärt sich der Vertragspartner mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
​
B. Vertragsschluss / Verfügbarkeit von Kursen
-
Die angeführten oder erwähnten Preise, Preisangebote und Beschreibungen stellen kein Angebot dar und können vom Anbieter jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme Ihrer Bestellung zurückgezogen oder abgeändert werden.
-
Obwohl der Anbieter bestrebt ist die Verfügbarkeit der gezeigten Kurse sicherzustellen, kann er nicht gewährleisten, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche Kurse verfügbar sind. Sollte der Anbieter nicht in der Lage sein, die Bestellung des Vertragspartners zu verarbeiten oder zu erfüllen, kann der Anbieter diese ohne weitere Haftung zurückweisen. Bei Eintritt dieses Falls wird der Anbieter den Vertragspartner hierüber informieren und alle für das Produkt bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten.
-
Eine vom Vertragspartner abgegebene Bestellung stellt ein an den Anbieter gerichtetes Angebot zur Teilnahme an dem vom Vertragspartner ausgewählten Kurs unter diesen Nutzungsbedingungen dar. Alle vom Vertragspartner aufgegebenen Bestellungen unterliegen der anschließenden Annahme durch den Anbieter. Die Bestellung zu einem Kurs erfolgt entweder über das auf der Website bereit gestellte Anmeldeformular oder einer initiierten Einladung per Mail.
-
Der Anbieter nimmt das Angebot erst dann wirksam an und der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Anbieter dem Vertragspartner die Zugangsinformationen (Nutzername und Passwort) zugeleitet hat.
C. Zugang zu den Kursen und Pflichten des Vertragspartners
-
Der Zugang zu den Kursen erfolgt in der Regel passwort-geschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Vertragspartner zugeteilten Zugangsdaten.
-
Die Zugangsdaten sind nur für einen Nutzer gültig.
-
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung der Kurse durch Dritte zu verhindern.
-
Bei Missbrauch ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu sperren.
-
Der Vertragspartner haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
-
Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Kursen zu schaffen, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet einschließlich der Sicherstellung der Verbindungsgeschwindigkeit, der aktuellen Browsersoftware und der Akzeptanz, der vom Server des Anbieters übermittelten, Cookies und trägt insoweit sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Voraussetzungen. Der Anbieter wird den Vertragspartner auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informieren.
-
Im Falle der Weiterentwicklung der Softwareplattformen und sonstiger technischer Komponenten des Systems durch den Anbieter obliegt es dem Vertragspartner, nach Information durch den Anbieter die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der vom Vertragspartner eingesetzten Soft- und Hardware eigenständig zu treffen.
​
D Leistungsumfang / Nutzungsbeschränkungen / Änderungsbefugnis des Anbieters
-
Die dem Vertragspartner im Rahmen eines Kurses zugänglichen Inhalte werden in der Leistungsbeschreibung festgelegt, aus der sich auch die vereinbarte Beschaffenheit des Kurses ergibt.
-
Die E-Learning-Kurse stehen grundsätzlich sieben Tage pro Woche jeweils 24 Stunden pro Tag zur Verfügung, wobei eine Verfügbarkeit von 98 % auf das Kalenderjahr gerechnet ermöglicht wird. Die Verfügbarkeit berechnet sich nach der Formel: Verfügbarkeit = (Gesamtzeit – Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit.
-
Um ein Zertifikat der Teilnahme zu erlangen, sind die in den Kursen integrierten Tests zu bestehen. Das Teilnahmezertifikat bescheinigt lediglich die Erlangung von Kenntnissen hinsichtlich des Stands der Gesetze und der Technik. Für die Befähigung und/oder Sachkunde im Sinne der Arbeitsschutzgesetze sind unter Umständen weitere Kriterien zu erfüllen. Für die Erfüllung dieser Kriterien durch den Teilnehmer ist der Teilnehmer selbst oder sein Arbeitgeber verantwortlich.
-
Der Anbieter ist berechtigt, die Inhalte der Kurse zu verändern, einzuschränken oder Inhalte auszutauschen sowie Module hinsichtlich ihrer Inhalte angemessen zu modifizieren, insbesondere diese angemessen zu reduzieren oder zu erweitern. Führt eine solche Veränderung zu einer wesentlichen Beschränkung eines für den Vertragspartner gemäß Nutzungsvertrag verfügbaren Kurses, so ist er berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht kann innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Eintritt der wesentlichen Beschränkung ausgeübt werden.
-
Aussagen und Erläuterungen zu den Kursen in Werbematerialien sowie auf der Website des Anbieters und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
E. Nutzungsrechte / Nutzungszeitraum / Folgen von Nutzungsrechtsmissbrauch
-
Der Vertragspartner erhält im Rahmen des Nutzungsvertrages sowie der nachfolgenden Bestimmungen das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristete, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Teilnahme an dem bestellten Kurs.
-
Das Teilnahmerecht während der Vertragsdauer umfasst den Zugang zum vertragsgegenständlichen Kurs sowie die Berechtigung zum Abrufen (online) von Lerninhalten auf einem, dem Vertragspartner oder einem Dritten gehörenden, datenverarbeitenden Gerät (Computer) zu eigenen Lernzwecken.
-
Die Teilnahme ist auf den Vertragspartner beschränkt. Die abgerufenen Dokumente dürfen von ihm nur für den eigenen Gebrauch während der Nutzungszeit verwendet werden.
-
Jede gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Kursen, deren Inhalte oder Dokumente ist unzulässig.
-
Es ist nicht zulässig, zur Fremdnutzung durch unberechtigte Dritte Elemente der zu den Kursen gehörige Computerprogramme zu sammeln, zu vervielfältigen, auf weitere Datenträger zu kopieren bzw. abzuspeichern.
-
Die Nutzung der E-Learning-Kurslizenz ist auf einen Zeitraum von 90 Tagen ab Vertragsbeginn begrenzt, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung eine abweichende Dauer festgelegt ist.
-
Der Anbieter ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren.
-
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Vorrichtungen, Programme oder sonstige Mittel einzusetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des Anbieters zu umgehen oder zu überwinden. Bei einem Verstoß des Vertragspartners ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu Kursen sofort zu sperren sowie den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Weitere Rechte und Ansprüche des Anbieters, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
-
Vom Nutzungsvertrag nicht erfasst ist das gesetzliche Recht zur Anfertigung eines Vervielfältigungsstücks gemäß § 53 UrhG.
​
Stand Februar 2022